Unsere Reisebedingungen


Diese Reisebedingungen sind wesentlicher Bestandteil der gebuchten Reise und wird von allen Teilnehmern bei Buchung uneingeschränkt anerkannt. Die Betreuer sind verpflichtet allen Reisenden diese Bedingungen vorzulegen.

  1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Anmeldung bietet der Betreuer der Gruppe im Namen aller Reisenden, uns bzw. allen anderen beteiligten Reiseveranstaltern den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die schriftliche Anmeldung kann nur direkt an uns gerichtet werden. Der Anmelder verpflichtet sich die Reisebedingungen allen Reisenden zugänglich zu machen. Er haftet für alle vertraglichen Vereinbarungen im Namen aller. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung der Reise zustande und ist verbindlich.

  2. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschliesslich die jeweiligen Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  3.  Zahlung
    Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 75.-€uro pro Person u. Kinder fällig. Zahlungen dürfen nur ausschliesslich an uns direkt per Verrechnungsscheck / Überweisung gerichtet werden. Niemand anders ist Inkassoberechtigt. Restzahlungen müssen spätestens 6 Wochen vor Abreise auf unser Turnierkonto eingegangen sein. 14 Tage vor Abreise erhalten Sie alle Reiseunterlagen, vorher erhalten Sie automatisch eine Schlussabrechnung. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen oder bei Zahlungsverzug sind die Veranstalter berechtigt, die Gruppe entsprechend zu reduzieren, was jedoch von der eigentlichen Zahlung nicht befreit. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Kunde zum Nachweis der späteren Zahlung verpflichtet (Zahlungsoriginal m. Bankbestätigung).
    Sollte aus irgendeinem Grund die kompl. Zahlung nicht bis 1 Woche vor Abreise auf unserem Konto sein, so akzeptieren wir nur noch die BARZAHLUNG am Zielort, vor dem Einzug im Hotel, direkt bei Ankunft. Auch wenn der Betreuer für alle Reisenden die Anmeldung und den Zahlungsverkehr im Namen aller getätigt hat, so ist trotzdem jeder für den richtigen Eingang der Zahlung verantwortlich. Der Veranstalter ist somit berechtigt, die fehlenden Gelder vor Ort Bar zu kassieren, auch wenn der Reisende bereits über den Betreuer gezahlt hat, daß Geld aber noch nicht auf unser Konto gutgeschrieben ist. Zuviel gezahlte Gelder werden nach Rückkehr an den Reisenden erstattet.

  4. Leistungsänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung Mängel aufweist.

  5. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
    Rücktritt der Reise durch einen oder mehrere Personen der Gruppe kann nur in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Massgeblich ist der Posteingang des Rücktrittsschreiben.
    1) Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschlusstermin der Reise wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10.-€ pro Person erhoben, oder es wird eine Ersatzperson gestellt. Die bereits eingezahlte Anmeldegebühr wird verrechnet, evtl. Guthaben wird erstattet.
    2) Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschlusstermin der Reise bis zum 15. Tage vor Abreise wird eine Stornogebühr von 75.-€uro pro gemeldete Person erhoben.
    3) Nach dem 15.Tag ist der Gesamtreisepreis pro gemeldete Person und Kinder fällig und muß sofort gezahlt werden. Bereits eingezahlte Gelder werden verrechnet.
    4) Alle genannten Stornogebühren sind auf jeden Fall zu entrichten, egal aus welchen Gründen die Gruppe bzw. Personen stornieren. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
    5) Bei Umbuchungen von Einzelpersonen wird keine Bearbeitungsgebühr berechnet. Allerdings werden die Versicherungsprämien einbehalten, sofern eine Reise -Versicherung bei uns abgeschlossen wurde. Die Prämie verfällt somit.

  6. Rücktritt / Kündigung / Ausschluss durch den Veranstalter
    Wir sind in folgenden Fällen berechtigt vom Reisevertrag vor oder während der Reise zurückzutreten:
    1) wenn die Gruppe oder einzelne Personen aus der Gruppe die Durchführung der Reise bzw. des Turnieres ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn vertragswidrig gehandelt wird, dass die sofortige Beendigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Macht der Veranstalter hiervon Gebrauch, so behält der Veranstalter den vollen Anspruch auf den Reisepreis, auch wenn teilweise Leistungen noch nicht erbracht wurden, jedoch zur Verfügung standen. Weitergehende Schadensersatzansprüche zu unseren Gunsten bleiben unberührt.
    2) Bei grob unsportlichem Verhalten während der Reise oder unsittsames Verhalten während der Reise und Unterbringungsaufenthaltes, sind die Veranstalter bzw. deren beauftragte Personen berechtigt, die Gruppe oder einzelne Personen sofort auszuschließen. Den Anordnungen der Fahrer, Turnierleitung sowie beauftragten Personen der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.

  7. Beförderung
    Sofern wir mit der Vermittlung der Beförderung beauftragt wurden, unterwerfen sich alle Reisenden den Anordnungen zur Sicherheit und Ordnung im Reisebus. Die Hin - und Rückfahrt wird in modernen Reisebussen mit WC durchgeführt. Der Veranstalter ist nur Mittler zwischen dem Reisenden und dem angecharterten Busunternehmer. Dieser führt die gesamte Hin - und Rückreise sowie alle daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten in eigener Verantwortung durch. Während des Aufenthaltes steht der Reisebus den Fahrgästen nicht zur Verfügung. Die letzten Informationen vor Abreise bezüglich der Hin- und Rückfahrt in von uns vermittelten Reisebusse ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen und von allen Reisenden unbedingt einzuhalten.
    Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die gesamte Beförderung richten sich immer nur gegen den verantwortlichen Busunternehmer

  8.  Aufhebung des Reisevertrages, ungewöhnliche Umstände
    Wird die Reise oder der Aufenthalt durch nicht vorhersehbare Umstände bzw. infolge höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Naturereignisse, Streik, Grenzschliessung, Entzug der Landesrechte, Treibstoffmangel, u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Reise abgebrochen werden. Eine Rückerstattung kann für nichterbrachte Leistungen nicht erfolgen.

  9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt die Gruppe oder einzelne Personen der Gruppe infolge vorzeitiger Abreise, Abbruch der Reise bzw. des Aufenthaltes, oder durch Ausschluss durch den Veranstalter bzw. beauftragten Personen oder sonst zwingenden Gründen, Leistungen teilweise oder gänzlich nicht in Anspruch, so behält der Veranstalter den vollen Anspruch auf den Reisepreis.

  10. Haftung des Veranstalters
    Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reise - und Turnierleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, insbesondere haften wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für : die gewissenhafte Reise und Turniervorbereitung, die sorgfältige Überwachung der Reiseträger soweit unser Einfluss reicht, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Für ein verschulden unserer Erfüllungshilfen übernehmen wir die Haftung, wir haften allerdings nicht für Fremdleistungen, die wir im Rahmen einer Turnierreise nur vermitteln ( Hin-und Rückreise, Ausflüge, Versicherungen u.ä.).

  11. Haftungsbeschränkungen
    Wir beschränken unsere Haftung für sämtliche vertragliche Schadensersatzansprüche auf den 1- fachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird, oder wegen verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

  12. Ausschluss von Ansprüchen
    Jegliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb 1 Woche nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Dies entbindet den Kunden im Falle eines Minderungsverlangens nicht von der Verpflichtung, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, Turnierleitung, Busfahrern bzw. beauftragte Personen der Reise zur Kenntnis zu bringen. Sofern ein Rechtsstreit aus der Beförderung hervorgeht, ist der Kunde ebenso verpflichtet, den Busunternehmer zur Verantwortung zu ziehen und den Veranstalter ebenfalls hierüber schriftlich innerhalb der 1 Woche Frist in Kenntnis zu setzen. Nach Fristverstreichung können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

  13. Pass, Visa, Zoll, Devisen-und Gesundheitsvorschriften
    Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass, Visa, Zoll, Devisen - und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa, zur Durchreise von Belgien und Frankreich sowie Einreise in Spanien, ist der Kunde selbst verantwortlich. Über Bestimmungen der Erteilung muß sich der Kunde selbst bei den zuständigen Konsulaten erkundigen. Sollten Durch-oder Einreisebestimmungen vom Kunden nicht eingehalten werden, so daß der Kunde deshalb an der Reise nicht teilnehmen kann, oder die Reise für ihn an der Grenze unterbrochen wird, so tritt unsere Storno und Rücktrittsregelung in Kraft.

  14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An deren Stelle treten vielmehr die gesetzlichen Vorschriften.

  15. Gerichtsstand
    Als Gerichtsstand für Klagen an uns wird Aachen vereinbart. Bei Klagen gegen Busunternehmer wird deren Firmensitz vereinbart.

  16. Versicherungen
    Gegen das Beförderungsrisiko bei der Fahrt sind Sie, soweit Sie entsprechende Beförderungsleistungen über uns buchen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Für den Aufenthalt und die Turnierteilnahme ist von unserer Seite keine weitere Versicherung abgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck, Reiseunfall, Reisekranken und Reisehaftpflichtversicherung.

  17. Gepäckbeförderung
    Jeder Kunde hat einen Koffer, jede Gruppe zusätzlich noch einen Mannschaftskoffer und einen Sanikoffer zur Beförderung frei. Sofern mehr Gepäck transportiert werden soll, muß der Veranstalter vorher kontaktiert werden. Wir haften nicht für Beschädigungen, Verwechslungen, Diebstahl und für im Fahrzeug oder Hotel zurückgelassene Gegenstände, bzw. bei An- und Abreise mit dem Bus. Für die ordnungsgemäße Verladung seines Gepäckes, ist jeder Reisenden selbst verantwortlich.

  18. Turnierteilnahme, Teilnahme am Musikfestival
    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter hat das Recht, Gruppen oder auch einzelne Personen aus der gesamten Reise zu verweisen. Der Veranstalter übt das absolute Hausrecht in den Sportstadien aus. Zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung ist es unabkömmlich, daß sich alle Beteiligten sportlich und fair benehmen. Bei Buchung ist die uneingeschränkte Annahme der Turnierregeln vorausgesetzt. Jegliche Entscheidungen der Veranstalter bzw. Turnierleitung sind voll und ganz zu akzeptieren. Die Turnierleitung ist an den Spieltagen für Sie der Ansprechpartner, wie auch die Reiseleitung.

  19. Beschwerden
    Im Beschwerdefall ist der Kunde verpflichtet dies sofort dem Veranstalter, Reiseleitung, Turnierleitung, Busfahrern oder beauftragten Personen mitzuteilen, damit bei Berechtigung für Abhilfe gesorgt werden kann. Für entsprechende Abhilfe muß ein gewisser annehmbarer Zeitraum zur Verfügung stehen. Wird der Beschwerdefall nicht rechtzeitig mitgeteilt, so kann sich die Abhilfe verzögern oder aber nicht mehr machbar sein. Eine Entschädigung entfällt somit.

  20. Allgemeines
    Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehler bleibt vorbehalten.
    Erfüllungsort: Aachen, Gerichtsstand: Aachen